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Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn Sie keine private Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen, sind Sie finanziell nicht abgesichert. Können Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben und der Staat befindet, dass Sie noch immer fähig sind, einer leichteren Tätigkeit nachzugehen, so erhalten Sie eine sehr geringe Unterstützung. Selbst wenn Sie nur weniger als drei Stunden täglich arbeiten können und die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommen, erhalten Sie nur ca. 30 Prozent Ihres vorherigen Bruttolohns. Eine hochwertige private Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen gewährt Ihnen bereits die vereinbarte Rente, wenn Sie Ihren Beruf zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Um einem finanziellen Unglück vorzubeugen, sollten Sie sich unbedingt gegen Berufsunfähigkeit versichern.

Vergleich Berufsunfähigkeit: Achten Sie beim kostenlosen Vergleich darauf, dass die Tarife keine sogenannte "abstrakte Verweisung" enthalten. Der Versicherer darf Sie sonst im Fall der Berufsunfähigkeit auf einen anderen Beruf verweisen, den Sie ausüben müssen und Sie erhalten keine Rente. Stellen Sie auch sicher, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung keinen Ausschluss für bestimmte gesundheitliche Beschwerden vorsieht. Auch bei der Antragstellung sollten Sie wachsam sein. Wird Ihnen eine zu allgemeine Frage gestellt, die Sie nicht vollständig beantworten können, so darf das Unternehmen im Ernstfall Leistungen verweigern. Weitere Informationen finden Sie auf www.berufsunfaehigkeit.com.


Veränderung ab 1.7.2009

Seit heute wurden die Regelsätze und die Mehrbedarfszuschläge für Hartz IV angehoben. Also unbedingt aufpassen, was von der Arge überwiesen wurde und gegebenenfalls nachfragen.

Die zweite Neuerung ist die Beantragung der GEZ Befreiung:
Mit dem Bewilligungsbescheid bekommt man jetzt automatisch den Antrag für die GEZ Befreiung. Den kann man dann direkt zur GEZ schicken. Dafür entfällt die beglaubigte Kopie, die man sich bis jetzt dafür einholen musste.

Quelle: gelesen in der Freien Presse vom 1.7.09


Wichtiges Urteil

Ein Arbeitsloser hatte seine Nebentätigkeit völlig korrekt und vor Antritt dem Amt gemeldet. Dieses versäumte aber die Neuberechnung und zahlte über Monate zuviel Arbeitslosengeld. Nachdem der Fehler bemerkt wurde, sollte der Mann zurückzahlen, weigerte sich aber, weil es nicht seine Schuld war.
Das Gericht entschied: Wer zuviel Arbeitslosengeld erhält, muss dies, unabhängig davon wen die Schuld für die Fehlberechnung trifft, wieder zurückzahlen. Aktenzeichen L 9 AL 254/05

Quelle: auf einen Blick Nr. 34/2008


Keine Rundfunkgebühr - ermäßigte Telefongebühr

Wussten sie, dass man als Empfänger von Sozialleistungen oder Arbeitslosengeld II keine Rundfunkgebühr bezahlen muss? Dies muss man aber selbst bei der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) beantragen. Fragen sie einfach in ihrer zuständigen ArGe nach, dort werden sie die entsprechenden Auskünfte und Formulare bekommen.

Weiterhin gibt es auch einen "Sozialtarif" fürs Telefon, da bekommt man dann jeden Monat ein paar Euro (meines Wissens sind das zur Zeit 7 Euro) gut geschrieben. Das gilt aber nur für Telefonverträge bei der deutschen Telekom.
Wenn sie mehr dazu lesen wollten, habe ich hier einen guten Artikel gefunden.



Bewerbungskosten

Wenn man Sozialleistungen (HarzIV) empfängt, dann hat man die Möglichkeit, für jede verschickte Bewerbung 5 Euro zu bekommen. Der Antrag muss allerdings bei der ArGe gestellt werden, bevor die Bewerbungen verschickt werden.



Rente ausrechen

und noch viele andere interessante Sachen findet man auf www.ihre-vorsorge.de Der Rechner befindet sich unter dem Menüpunkt Finanzrechner.
Die Daten werden anonym behandelt und man muss sich dafür nirgends anmelden.
Finde ich eine gute Sache!!!!



Behörde muss Versicherungspauschale zahlen

Wer ALG II bezieht, hat Anspruch auf eine Monatspauschale von 30 Euro für Versicherungen. Um den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen soll dieses Geld ausgezahlt werden, ohne dass Nachweise geführt werden müssen.
Das entschied das Sozialgericht Detmold unter dem Aktenzeichen (AZ): S 8 AS 198/05

Quelle: auf einen Blick Nr. 47/2007


Beitragssatz gesenkt

Ab 2008 sinkt der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 3,3 %.
Laut Koalition ist das nur möglich durch die gute Konjunktur und die sinkenden Arbeitslosenzahlen.

Quelle: igbce kompakt


Neue Regelung für Arbeitslosengeld (November 2007)

Laut Beschluss der Regierung sollen ältere Arbeitslose künftig länger ALG I bekommen. Was man bekommt und wie lange man dafür gearbeitet haben muss, kann man der folgenden Tabelle entnehmen.

Alter So lange wird gezahlt Bei Beitragszahlungen innerhalb
der letzten fünf Jahre
über 50 Jahre      15 Monate 30 Monate
über 55 Jahre 18 Monate 36 Monate
über 58 Jahre 24 Monate 48 Monate

Im Klartext bedeutet das für einen über 50-jährigen, dass er 15 Monate Arbeitslosengeld I bekommt, vorausgesetzt er hat innerhalb der letzten 5 Jahre für mindestens 30 Monate steuerpflichtig gearbeitet.

Quelle: igbce kompakt






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